Remky Mediation

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Was kostet eine Mediation - im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren?

Eine Mediation erspart allen Beteiligten (und auch dem Umfeld!) sehr viel Stress, Ärger und Leid. Allein dieser Vorteil lässt sich kaum in Geld aufrechnen. Darüber hinaus ist die Mediation aber auch finanziell von Vorteil: sie ist in der Regel erheblich günstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Mittlerweile übernehmen sogar viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Mediation.

Auch die Rechtsverbindlichkeit einer Mediationsvereinbarung muss einem Gerichtsurteil in nichts nachstehen. Die einvernehmlich getroffene Vereinbarung ist bereits ein rechtsverbindlicher Vertrag. Wird dieser Vertrag zudem noch notariell beurkundet, steht er auch hinsichtlich seiner Vollstreckbarkeit einem Gerichtsurteil gleich.

Die finanziellen Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren möchten wir Ihnen anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis aufzeigen:

Kostengegenüberstellung am Beispiel der Eheleute Müller

(Anm.: die detaillierte Berechnung aller nachfolgend genannten Kosten und Beträge können Sie » hier als PDF herunter laden).

 

Peter und Anke Müller sind seit 14 Jahren verheiratet und haben 2 Söhne im Alter von 10 und 12 Jahren sowie eine gemeinsame Immobilie.

Nach einer heftigen Krise haben sich die Eheleute Müller getrennt und wollen sich scheiden lassen. Bezüglich der weiteren Verwertung der ehelichen Immobilie sowie der Aufteilung der sonstigen Vermögenswerte herrscht erbitterter Streit. Auch hinsichtlich der Höhe des Kindes- und Ehegattenunterhaltes können sich die Eheleute nicht einigen.

Summe Gegenstandswert: 247.848,00 €

 


 

1. Alternative - Streitiges Scheidungsverfahren:

Zutiefst zerstritten suchen Peter und Anke jeweils Anwälte zur weiteren Beratung auf. Nach erfolgloser außergerichtlicher Korrespondenz stellt Anke Müller schließlich den Scheidungsantrag. Auch vor Gericht kann eine Einigung nicht herbei geführt werden, das Verfahren verläuft somit streitig.

1. Instanz: 18.991,04 €
2. Instanz: 17.234,12 €

Gesamtkosten Gerichtsverfahren für 2 Instanzen: 36.225,16 €
= Gesamtkosten pro Partei: 18.112,58 €

 


 

2. Alternative - Mediationsverfahren:

Das zutiefst zerstrittene Ehepaar wendet sich an unsere Mediationskanzlei. Das Mediationsverfahren verhilft den Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung in allen wesentlichen Punkten. Die verhandelte Einigung wird notariell beurkundet, das gerichtliche Scheidungsverfahren kann mit einem Anwalt einvernehmlich durchgeführt werden.

Die Kosten für das Mediationsverfahren betragen - abhängig von der benötigten Stundenzahl - nach unseren Erfahrungen zwischen 1.600,- bis 3.600,- €. Nach dem kostenfreien Erstgespräch lässt sich die benötigte Stundenanzahl relativ genau einschätzen. Hinzu kommen die notariellen Beurkundungskosten (1.028,16 €) sowie die Kosten des Scheidungsverfahrens (2.521,65 €).

Gesamtkosten: 5.149,81 € - 7.149,81 €
= Gesamtkosten pro Partei: 2.574,90 € - 3.574,90€

 


 

Im konkreten Fallbeispiel betragen demnach die Gesamtkosten dieses Mediationsverfahrens (inkl. notarieller Beurkundung und Scheidungsverfahren) nur einen Bruchteil des streitigen Scheidungsverfahrens vor Gericht.

Die exakte Berechnung des o.g. Fallbeispiels (inkl. aller Einzelposten) können Sie als PDF herunter laden:

PDF-Download Kosten-Gegenüberstellung (PDF-Download - 36 kB)

 

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